Der Basistarif muss seit dem 1. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten werden. Die Leistungen sind vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die PKV darf niemanden ablehnen, der einen berechtigten Antrag auf Versicherung im Basistarif stellt. Abweisung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Gesundheitsreform verfassungsgemäß – Bundesregierung sieht sich bestätigt
Heute hat das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der privaten Krankenversicherung entschieden, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet bzw. als unbegründet abgewiesen.
Einheitsversicherung geht zu Lasten der Patienten
Ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung bedarf es auch künftig einer starken privaten Krankenversicherung, fordern gemeinsam Bundesärztekammer und der Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen e.V. (PVS/Verband).