Die Schweigepflicht eines Arztes – und auch anderer Gesundheitsberufe wie etwa Apotheker – endet nicht mit dem Tod des Patienten. „Die Schweigepflicht ist so umfassend, dass ein Arzt nicht einmal der Polizei, dem Ehepartner oder Arbeitgeber eines Patienten die Frage beantworten muss, ob dieser an einem bestimmten Tag in seinem Wartezimmer saß“, erklärt Dr. Christina Töfflinger, Fachanwältin für Medizinrecht, in der „Apotheken Umschau“:

Tabu sind neben medizinischen Belangen alle persönlichen Informationen über den Patienten, also auch dessen finanzielle Situation oder sexuelle Orientierung. Im Alltag können sich Patienten und Apothekenkunden also sicher sein: Kein Wort verlässt den Raum.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.