Er ersetzt das zweite, normale Schwangerschafts-Screening: Schwangere können ab diesem Sommer um die 20. Woche einen erweiterten Ultraschall machen lassen – und zwar als Kassenleistung, berichtet die Zeitschrift ELTERN in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 7/2012, ab heute im Handel) und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Der Grund für die Änderung: Die Richtlinien zum Ultraschall sind mehr als 30 Jahre alt, mittlerweile kann moderne Ultraschalltechnik aber vieles genauer darstellen, und das soll nun genutzt werden. Auch neu: Der Frauenarzt muss seiner Patientin einen Aufklärungsbogen zu den Möglichkeiten und Grenzen der Untersuchung aushändigen.

Und was wird beim neuen Screening untersucht? Zunächst wie bisher Fruchtwassermenge, Größe des Babys und Plazenta. Neu ist: Jetzt werden auch Kleinhirn, Herz, Magen, Rücken und Bauchwand auf Fehlbildungen kontrolliert. Der Check wird übrigens beim niedergelassenen Frauenarzt gemacht – wenn er sich für die Untersuchung extra qualifiziert hat.

Die neue Untersuchung ersetzt jedoch nicht den Ultraschall bei einem Pränatalmediziner, so ELTERN. Sie ist eine Zwischenstufe zur sogenannten Organdiagnostik. Stellt der Frauenarzt etwas Auffälliges fest, überweist er die Schwangere für eine genauere Abklärung weiterhin zum Pränatalmediziner.

ELTERN befragt in der Juli-Ausgabe auch zwei Experten zu den neuen Richtlinien. Prof. Ulrich Gembruch, Direktor der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Uniklinikum Bonn, sagt: „Mit der neuen vorgeburtlichen Diagnose können wir auf jeden Fall noch mehr Kindern mit einer Fehlbildung helfen, ihre Gesundheit verbessern oder sogar Leben retten, zum Beispiel bei bestimmten Herzfehlern, die noch im Mutterleib oder sofort nach der Geburt behandelt werden könnten.“

Sein Kollege Dr. Klaus König, Frauenarzt und zweiter Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte: „Ein wichtiger Punkt der geänderten Mutterschaftsrichtlinien ist auch: Die werdenden Mütter haben ein Recht auf Nichtwissen, sie können die Untersuchung auch komplett weglassen oder sie in ihrer bisherigen Form ohne Screening auf Organe wahrnehmen.“

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