Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch für Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen, berichtet das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Die Schwangerschaft war beim Versicherungs-Abschluss bekannt.

Das Argument der Versicherung: Laut Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.

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