In akuten psychischen Krisen ist es in Deutschland für gesetzlich Krankenversicherte oft sehr schwierig, einen Psychotherapeuten zu finden. Um trotzdem zeitnah professionelle Hilfe zu bekommen, dürfen diese Patienten einen Therapeuten aufsuchen, der privat abrechnet. Damit die Kasse die Kosten erstattet, muss der Patient zuvor die Bescheinigung eines Arztes vorlegen, dass eine Behandlung nötig und unaufschiebbar ist.

Ein selbst erstelltes Protokoll sollte die vergebliche Suche dokumentieren. „Fünf bis sechs Therapeuten mit Kassenzulassung sollte man angerufen haben“, rät Professor Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, in der „Apotheken Umschau“. Bestätigt ein approbierter Psychotherapeut mit Privatpraxis, dass er den Patienten kurzfristig aufnimmt, kann die Kasse die Kosten übernehmen.

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