Mobile, handgeführte Maschinen überschreiten nach wie vor die in Europa geltenden Grenzwerte für Schadstoffemissionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Motorkettensägen und Freischneidern, die der TÜV NORD im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2014 durchgeführt hat. Sechs der insgesamt elf in Baumärkten, Fachgeschäften und im Online-Handel gekauften Geräte wiesen teilweise erhebliche Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf.
„Dass Motorsensen und -sägen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen die Gesundheit der Nutzer schädigen, weiter verkauft werden, ist ein Skandal“, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte die betroffenen Hersteller und Händler auf, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten und die beanstandeten Geräte vom Markt zu nehmen.
Die Messungen wurden an sieben Motorsensen und Freischneidern der Marken Timbertech (JAGO), IKRA, Einhell, Stihl, Al-Ko, Husqvarna und Dolmar und an vier Motorkettensägen der Marken Lux-Tools und CMI (beide Euromate), Güde und Fuxtec durchgeführt. Besorgnis erregende Überschreitungen des europaweit geltenden Grenzwerts für Kohlenwasserstoff und Stickoxid wies das Gerät der Marke Timbertech des Herstellers JAGO AG auf. Dort wurde vom TÜV eine Überschreitung um 400 Prozent des erlaubten Grenzwerts gemessen. Die Geräte des Herstellers Euromate wiesen Überschreitungen des Grenzwerts um 120 Prozent (Lux-Tools) und um 70 Prozent (CMI) auf. Hohe Überschreitungen wurden auch bei dem Freischneider der Marke IKRA (Überschreitung des erlaubten Werts um 50 Prozent) und bei der Motorkettensäge der Marke Güde (Überschreitung um 85 Prozent) gemessen. Die Geräte der Marken Stihl, Al-Ko, Husqvarna, Dolmar und Fuxtec hielten die Emissionsgrenzwerte ein, drei der gemessenen Gartengeräte unterschritten die Grenzwerte erfreulicherweise sogar um mehr als 25 Prozent.
Die Hersteller IKRA, Güde, Einhell und Euromatefielen mit anderen Maschinen bereits 2013 bei einem Test durch. Während die Baumarktkette toom vor mehreren Monaten auf Druck der DUH entsprechende Produkte bundesweit aus dem Angebot genommen hat, ignorierte OBI mehrere Warnhinweise der DUH und bewarb eine der Motorsägen mit gesundheitsschädlichen Abgasemissionen sogar noch als Aktionsprodukt. Auf Druck der DUH und einzelner Landesbehörden zog nun endlich auch OBI zwei der von ihrer Tochter Euromate hergestellten Motorsägen aus dem Verkehr. Sie waren wie im Vorjahr durch zu hohe Schadstoffemissionen aufgefallen. Obwohl auch Händler garantieren müssen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte geltende Gesetze einhalten, lehnt die Versandhandelskette Amazon jegliche Verantwortung ab und führt die Maschinen weiterhin im Sortiment.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation informierte das Kraftfahrtbundesamt und die für den Vollzug der Emissionsvorschriften verantwortlichen Landesministerien. Eine aktuelle Umfrage der DUH unter den Ländern ergab, dass nur Nordrhein-Westfalen und Hessen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Inverkehrbringer mobiler Maschinen seit 2014 eingeleitet haben oder derzeit prüfen. Baden-Württemberg beauftragte selbst Schadstoffmessungen, stellte wie die DUH Überschreitungen der Grenzwerte fest und konfrontierte die betroffenen Unternehmen mit dem Sachverhalt. Das Land teilte kürzlich mit, nun ebenfalls Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen.
Die DUH kündigte an, die Verbraucherschutzvorschrift auf dem Rechtsweg gegen alle Hersteller von Geräten durchzusetzen, bei denen Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte festgestellt wurden. Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH: „Verbraucher können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland vertriebene Produkte dies tun. Unternehmen, die gegen die Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher. In ihrem Interesse setzen wir die Vorschriften notfalls auf dem Rechtsweg durch.“
Sauter betonte, dass die Marktüberwachung deutlich verbessert werden müsse. Es dürfe nicht weiterhin im Ermessen der Händler liegen, ob die Geräte trotz Grenzwertüberschreitungen an ahnungslose Heimwerker und Hobbygärtner verkauft werden. Die DUH fordert aus diesem Grund alle am weiteren Gesetzgebungsprozess Beteiligten auf, verbindliche Vorgaben für die Marktüberwachung festzuschreiben und die Grenzwerte dem Stand der Technik und dem notwendigen Gesundheitsschutz anzupassen.
„Das Ziel der Gesetzgebung ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch eine Begrenzung des Ausstoßes besonders gefährlicher Stoffe im Abgas zu schützen“, sagt Axel Friedrich, der den Test als technischer Berater der DUH betreut hat. „Dies erreichen die Werte – selbst wenn sie in der Realität eingehalten werden – vor allem bei Kohlenmonoxid durch einen viel zu hohen Grenzwert heute schon nicht mehr. Aus diesem Grund müssen strengere Grenzwerte vorgeschrieben werden, um so in Zukunft einen geeigneten Gesundheitsschutz darzustellen. In den letzten Jahren führten Kohlenmonoxidvergiftungen durch Geräte mit Verbrennungsmotoren immer häufiger zu Unfällen die teilweise tödlich verliefen.