Polizei und Mediziner beurteilen die Schwere von Verletzungen nach unterschiedlichen Kriterien

Wenn im Polizeibericht über einen Unfall für die Presse von einem „Schwerverletzten“ die Rede ist, kann es sein, dass das Opfer schon am nächsten Tag aus dem Krankenhaus entlassen wird. Schwer verletzt ist nach Definition der Polizei ein Mensch, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt.