Liebe geht durch den Magen. Essen und Trinken hält. Leib und Seele zusammen. Diese Sprichwörter machen deutlich, dass Essen und Trinken mehr als Nahrungsaufnahme ist. Doch was, wenn Ess- und Trinkverhalten gestört ist und Mangelerscheinungen drohen? Dies gilt häufig für Menschen mit Demenz. Fachleute gehen bei 70 % der Betroffenen von einer ungenügenden Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme aus.

Experten aus den Bereichen Ernährung, Altersmedizin, Pflege und Justiz beschäftigen sich auf einer Fachtagung der AWO-Führungskräfteakademie Nordhessen mit den Problemen, die bei Demenzkranken rund um das Thema Ernährung entstehen. Zu der Veranstaltung im Gebäude der E-on Mitte in Kassel werden etwa 150 Pflegefachkräfte und Angehörige erwartet.

An erster Stelle steht bei der Abklärung von Ernährungsproblemen die Ursachenforschung, denn was häufig als Nahrungsverweigerung interpretiert wird, kann ganz andere Gründe haben. Christian Kolb ist Autor und Mitarbeiter des MDK Bayern. Er plädiert für eine einfühlsame Beobachtung, um die passende Therapie zu finden. Hat der Betroffene vergessen, zu Essen und zu Trinken? Weiß er, wie Besteck und Geschirr zu handhaben sind? Erkennt er die Speisen?

Mit denen beschäftigte sich Markus Biedermann. Der Schweizer ist Gerontologe, Heimleiter, Küchenchef und hat buchstäblich nicht nur einen Tellerrand, über den er hinausschaut. Für ihn liegt ein Schlüssel zur Verbesserung der Ernährungssituation in der Vergangenheit der Betroffenen. Bekannte und beliebte Speisen wirken einladender als fremde Kost: Was der Bauer nicht kennt. Die Gestaltung des Umfeldes sowie die qualitativ und optisch ansprechende Zubereitung und Darreichung der Speisen ist ebenso wichtig.

Um die juristischen Zwickmühlen weiß Prof. Dr. Volker Großkopf, Professor der Rechtswissenschaften. Ein Spannungsfeld zwischen ethischen und rechtlichen Fragen entsteht, auch wenn es um Ernährung geht. Ist die Respektierung des Patientenwunsches möglicherweise unterlassene Hilfeleistung? Wann wird Hilfe zur strafbaren Handlung?

Welche Rechtssicherheit eine Patientenverfügung gibt und wie diese rechtlich beurteilt wird, verdeutlichte er anhand aktueller Gerichtsentscheidungen.

Karla Kämmer ist Sozialwissenschaftlerin, Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegerin. Sie zeigte eine typische Situation auf: Hilfsangebote von Pflegenden und Angehörigen werden zurückgewiesen, obwohl der Betroffene allein nicht klar kommt. Die Organisationsberaterin gibt praktische Tipps zur Gestaltung der Mahlzeiten.

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