Die Amerikanische Gesellschaft für klinische Onkologie (ASCO) hat den monoklonalen Antikörper Cetuximab auch im Jahr 2009 als einen der bedeutenden Fortschritte in der Krebstherapie eingestuft. Die Auszeichnung ist eine unabhängige Bewertung der wichtigsten klinischen Studien in der Krebsforschung des vergangenen Jahres. Dieses Mal wurde Cetuximab von der ASCO ausgewählt, weil der Antikörper die erste Therapieoption seit 30 Jahren ist, die in der Erstlinienbehandlung von Patienten mit metastasierten Kopf-Hals-Tumoren zu einem signifikanten Überlebensvorteil führen kann. Eine Langzeitstudie hat gezeigt, dass fast die Hälfte der Patienten, die Cetuximab in Kombination mit Strahlentherapie erhielten, nach fünf Jahren noch lebten – im Vergleich zu einem Drittel der Patienten, die mit alleiniger Strahlentherapie behandelt wurden.
Cetuximab gehört zu den zielgerichteten Therapien. Im Gegensatz zu Chemo- oder Strahlentherapien greift der Antikörper keine gesunden Zellen, sondern nur die Krebszellen an. Cetuximab besetzt bestimmte Wachstumsfaktor-Bindungsstellen, den so genannten EGF-Rezeptor (epidermal growth factor) auf der Zelloberfläche des Tumors. Dadurch wird verhindert, dass ein Signal zum Weiterwachsen erzeugt werden kann. Die Teilung und somit das Wachstum der Krebszelle werden auf diese Weise gestoppt.
Cetuximab ist bereits im Jahr 2008 von der ASCO ausgezeichnet worden als bedeutende Therapieoption bei Darmkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Laut eine Metaanalyse reduziert die Antikörpertherapie signifikant das Mortalitätsrisiko und verdoppelt die Ansprechrate auf die Chemotherapie. „Insgesamt können bis zu zehn Prozent mehr Patienten mit kurativer Intention sekundär operiert werden, von denen die Hälfte wiederum durch die Operation zu Langzeitüberlebenden wird, so dass man bei ihnen von einer Heilung sprechen kann“, bestätigt Prof. Carsten Bokemeyer vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Die Kosten für die Antikörperinfusionen werden sowohl bei Kopf-Hals-Tumoren als auch bei metastasiertem Darmkrebs von den Krankenkassen erstattet