Die Früherkennung einer Hörschädigung ist bei Säuglingen enorm wichtig. Da sie ohne professionelle Diagnostik meist erst im zweiten oder dritten Lebensjahr eines Kindes offensichtlich wird, gehört das Neugeborenen-Hörscreening seit Januar 2009 zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Jede werdende Mutter kann zudem mit einem Bluttest eine Menge dazu beitragen, dass ihr Kind ohne Hörschaden zur Welt kommt.

Darauf macht Prof. Klaus Friese (Direktor der Frauenklinik der Universität München) aufmerksam. „Hauptursache für kindliche Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit ist eine CMV-Infektion in der Schwangerschaft, mit der das Ungeborene angesteckt wird“, so Prof. Friese. Deshalb sollten Schwangere unbedingt bei ihrem Frauenarzt per Bluttest ihren CMV-Immunstatus bestimmen lassen.

Das geschieht nicht automatisch, da dieser Test noch nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien ist. Weitere Informationen unter www.icon-cmv.de.

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