Verbraucher sollten Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel kritisch hinterfragen. Unseriöse Werbung können Verbraucher mit gesundem Menschenverstand selbst entlarven. „Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es oft auch nicht wahr“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer.

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„Ihr Apotheker informiert Sie kompetent und unabhängig darüber, woran Sie Schwindelprodukte erkennen und welche Präparate wirklich helfen.“ Es gibt verschiedene häufige Anzeichen für Quacksalberei.

Ein Indiz sind Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Wenn ein Präparat gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirken soll, sollten Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein. Frei nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“ müssen Patienten für Schwindelprodukte oft viel bezahlen, die Krankenkasse erstattet die Präparate aber nicht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn etwas besser als die ‚Schulmedizin‘ sein soll. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder -setzen.

Das Heilmittelwerbegesetz verbietet außerhalb der Fachkreise unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlen, verweisen die Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden sind. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs können gefälscht sein.

Seriöse Arzneimittel können Patienten an der Zulassungsnummer, kurz ‚Zul.-Nr.‘ erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte PZN (Pharmazentralnummer) ist hingegen nur eine Bestellnummer, sie schützt nicht vor Quacksalberei.

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