Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium haben die Deutsche Kranken-hausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) jetzt Leitlinien für eine effizientere Zusammenarbeit zur Förderung der Organspende in Deutschland verabschiedet. Insbesondere bei der Erkennung und Meldung von potenziel-len Spendern, der Durchführung der Untersuchungen sowie der Koordination der Organentnahme sollen die Abläufe auf Basis des Transplantationsgesetzes zukünftig besser vernetzt und über Qualitätsstandards überprüfbar gemacht werden.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßt die neuen Leitlinien von DKG und DSO: „Die vereinbarten Leitlinien schaffen eine wichtige Grundlage für eine engere Zusammenar-beit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern und der DSO bei der Organspende. Ich freue mich, dass DKG und DSO entsprechend ihrer Verantwortung für den Organspendeprozess damit zusätzliche Verpflichtungen eingehen. Mein Wunsch ist, dass die Leitlinien nun schnell und effektiv durch Maßnahmen in den einzelnen Krankenhäusern und bei der DSO umgesetzt werden, damit deutlich mehr Patientinnen und Patienten mit einer Transplantation geholfen werden kann.“

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum sieht in der Leitlinienvereinbarung vor allem die Chance, dass die Krankenhäuser in Zukunft noch effektiver zur Organspende verstorbener Patientinnen und Patienten nach Hirntodfeststellung beitragen können. „Es ist von entschei-dender Bedeutung, dass die Leitungsebenen in den Krankenhäusern mit Intensivstationen und vor allem auch in den Universitätskliniken über interne Qualitätssicherungs-Prozesse direkt in die Abläufe eingebunden werden. Die Schaffung einer flächendeckenden und bun-deseinheitlichen Inhousekoordination wird mit der jetzt getroffenen Vereinbarung eingeleitet. Auf diese Weise kann die Zusammenarbeit der betreffenden Krankenhäuser mit der Koordinie-rungsstelle besser verzahnt werden“, betonte Baum. Zudem sollen Transplantationsbeauf-tragte für alle Intensivstationen bestellt werden. Deren Aufgabe ist es, die notwendigen struk-turellen Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf in den Kliniken zu schaffen und damit die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegerinnen und Pfleger zu entlasten.

Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, erhofft sich von dem gemeinsamen Programm und den von der Koordinierungsstelle angebotenen zusätzlichen Unterstüt-zungsmaßnahmen eine bessere Vernetzung in der Zusammenarbeit mit den Kliniken. „Das Angebot einer als Pilotprojekt zunächst zeitlich befristet und von der DSO finanzierten Inhou-sekoordination in Universitätskliniken und Krankenhäusern (mit neurochirurgischen Intensiv-stationen) soll die Kliniken entlasten und gleichzeitig eine bessere Verzahnung in der Zu-sammenarbeit gewährleisten“, erklärt der Mediziner. Hierdurch soll zwischen den betreffen-den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Krankenhauses und den Koordinatorin-nen und Koordinatoren der DSO eine direkte und vertrauensvolle Zusammenarbeit gefördert werden.

Darüber hinaus wird es von Seiten der Koordinierungsstelle ein größeres Angebot an Fort-bildungen für die Krankenhäuser geben. Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO, sieht hierin vorrangig auch die Aufgabe, die Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter noch intensiver für den hohen medizinischen Stellenwert der Organspende zu sensibilisieren und gleichzeitig das notwendige Fachwissen zu vermitteln. „Wir können es nicht länger akzeptieren, dass in jedem Jahr über tausend Menschen sterben, weil für sie kein Organ für eine rechtzeitige Transplantation zur Verfügung steht. Mit Blick auf die Patien-tinnen und Patienten auf der Warteliste ist es eine Verpflichtung aller Beteiligten, noch kon-sequenter als bisher zusammenzuarbeiten“, betont Beck.

Leitlinien im Internet abrufbar unter www.dso.de oder www.dkgev.de.

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