Die pharmazeutische Industrie fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, sich ehrlich für die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie einzusetzen. Stattdessen stellen BMG und AOK den Aktionsplan der Bundesregierung durch eine abenteuerliche Rechtsauslegung zum Austausch von Arzneimitteln auf den Kopf. Ulla Schmidt hat recht, wenn sie sagt: „Sicherer Umgang mit Arzneimitteln ist für das Wohl der Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung.“ Doch um sicher mit einem Arzneimittel umgehen zu können, muss auch die Gebrauchsanweisung richtig sein. Genau dies verhindert jedoch die Ministerin mit ihrer eigenen Auffassung zum Aut idem. Das Thema ist zu wichtig, um für PR-Zwecke im Wahlkampf missbraucht zu werden. Für pharmazeutische Unternehmer ist die Arzneimitteltherapiesicherheit ein zentrales Anliegen. „Es ist uns wichtig, dass unsere Produkte sicher und richtig genutzt werden. Die Packungsbeilage ist hier ein zentrales Instrument, um die Sicherheit zu erhöhen“, erklärte Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI.

Zur Arzneimitteltherapiesicherheit gehört vor allem ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Austausch verordneter Präparate. Wer sich über die Verordnung des Arztes hinwegsetzt, muss sich wenigstens an die Regeln halten. So wurden bei Rabattverträgen Zuschläge für Medikamente vergeben, die nicht für alle Anwendungsgebiete des jeweiligen Wirkstoffes zugelassen sind. Wenn diese, wie von BMG, AOKen und Spitzenverband Bund gefordert, unbegrenzt untereinander ausgetauscht werden, erhält der Patient Präparate, in deren Packungsbeilage keine Informationen zu seiner Krankheit enthalten sind. Ferner fehlen die entsprechenden Anwendungs- und Dosierungshinweise – mit allen möglichen Folgen für die korrekte Anwendung durch den Patienten. Potenzielle Einsparungen werden hier klar vor die Frage der Arzneimitteltherapiesicherheit gestellt. Noch problematischer wird es, wenn es um die Austauschbarkeit von sogenannten Biosimilars geht. Biosimilars sind biotechnologisch erzeugt und ein protein-basierter Nachahmer-Arzneistoff, der nach Ablauf der Patentzeit eines Originalwirkstoffs zugelassen wird. „Die Wirkstoffe dieser neuartigen Biotechnologie-Erzeugnisse sind, anders als die klassischen, molekülstruktur-definierten Arzneistoffe, nicht völlig identisch zum Originalwirkstoff und erfordern deshalb aufwendigere Zulassungsverfahren und Überwachungsmaßnahmen als die klassischen Generika. Ein Austausch ist hier gar nicht angezeigt“, so Sickmüller.

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