Die Entscheidung von zwei Kindertagesstätten in Cottbus, das gemeinschaftliche Zähneputzen der Mädchen und Jungen einzustellen, stößt bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) auf Unverständnis und Empörung. Das regelmäßige Reinigen der Zähne nach dem Essen muss – so die brandenburgischen Zahnärzte – auch weiterhin unverzichtbarer Bestandteil jeder Kita sein.

„Diese Einrichtungen sind keine Kinderaufbewahrungsstätten, sondern haben eine Erziehungsaufgabe, zu der auch die Gesundheit gehört. Wenn aber gerade in den Kitas nicht mehr die Zähne geputzt werden, bräuchten sich die Kinder dort keine Hände mehr vor dem Essen zu waschen – ein absurder Gedanke“, betont Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vorstandsmitglied der LZÄKB.

Fakt ist: Das regelmäßige Händewaschen schützt die Kinder ebenso vor Krankheiten wie das Zähneputzen. Beides darf nicht vernachlässigt werden. Das Argument zweier Kindertagesstätten, die Zahnbürsten würden auf den Boden fallen und leicht verwechselt werden, ist aus Sicht der Kammer kein Grund, das wichtige Putzen zu vernachlässigen oder gar einzustellen. Mit einfachen Mitteln lässt sich dieses Problem schnell lösen. So könnte man die Bürsten mit den Namen der Kinder kennzeichnen.

„Da die Stadtverwaltung Cottbus nicht bekannt gibt, in welchen Kindertagesstätten nicht mehr die Zähne geputzt werden, appellieren wir an die Eltern: Erkundigen Sie sich in der Kita Ihres Kindes, welchen Stellenwert dort die Zahngesundheit hat. Werden die Zähne nicht regelmäßig gesäubert, kann das langfristig schlimme Folgen haben. Gerade die Milchzahnkaries ist ein ernstzunehmendes Problem, weil frühzeitiger Zahnverlust der gesamten weiteren Entwicklung des Kindes schadet. Deswegen: Alle Kinder sollten mindestens zwei Mal am Tag – am besten drei Mal – ihre Zähne putzen: eine Aufgabe für Eltern und Kitas“, sagt Bettina Suchan.

Hintergrund „Prävention“:

Regelmäßiges Zähneputzen unterstützt die Gesunderhaltung des gesamten Mundraumes. Um so früh wie möglich Zahn- und Kiefererkrankungen zu erkennen, untersuchen die Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes alle Kinder im Vorschulalter sowie Schulkinder regelmäßig. Danach erhalten die Kleinen einen Zahnärztlichen Prophylaxepass, der die Eltern über die Zahngesundheit ihrer Kinder und einen eventuellen Behandlungsbedarf informiert.

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