Zu einem aktuellen Krebsbericht für Deutschland lieferten nur fünf der 16 Bundesländer umfassende Daten. Dabei sollten laut Gesetz schon seit 1999 alle Bundesländer ein verlässliches Krebsregister aufgebaut haben. Krebsexperten beklagen, dass der Datenmangel ein Hemmnis in der Forschung, bei der Vorsorge und der Therapiekontrolle darstellt. Weil die föderale Organisation nicht das gewünschte Ergebnis bringt, erließ die Bundesregierung im Mai ein Bundeskrebsregisterdatengesetz.

Es verpflichtet die Länder nun, die Daten zu sammeln und an das Robert-Koch-Institut zu schicken. Der Nutzen des Gesetzes wird jedoch bezweifelt: „Dieses Bundesgesetz reicht nicht in die föderalen Strukturen hinein“, mahnt etwa Professor Alexander Katalic, Vorsitzender der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland, in der „Apotheken Umschau“. Damit das Gesetz tatsächlich Bewegung in die Krebsregister bringt, müsse deutlich nachgebessert werden, sagt auch der Leiter des Krebsregisters Baden-Württemberg, Professor Nikolaus Becker. Insgesamt stellen die Experten aber nicht infrage, dass die Organisation über die Länder letztlich doch noch zu einer flächendeckenden bundesweiten Krebsregistrierung führen könnte – allerdings erst viele Jahre, nachdem andere europäische Länder längst erfolgreich mit nationalen Krebsregistern arbeiten.

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