Stehen für das gleiche Anwendungsgebiet neben alkoholhaltigen Arzneimitteln zum Einnehmen auch promillefreie Alternativen zur Verfügung, müssen diese bei bestimmten Patienten künftig verordnet werden, berichtet die „Apotheken Umschau“. Das habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen.
Neben Kindern bezieht sich das vor allem auf Leber- und Alkoholkranke, Epileptiker, Hirngeschädigte und Schwangere.