Der überwiegende Teil der deutschen Lebensmittelwirtschaft hat sich unter Federführung des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband erstmals gemeinsam auf ein einheitliches Nährwertkennzeichnungsmodell verständigt, das auf der Vorderseite von verpackten und verarbeiteten Lebensmitteln die wesentlichen Nährstoffe sowie die Kalorienzahl anschaulich und leicht verständlich visualisiert. BLL-Präsident Stephan Nießner erklärt: „Es gibt weltweit 150 Kennzeichnungsmodelle, davon 80 mit Nährwertbezug. All diese Modelle haben wissenschaftlich betrachtet Vor- aber auch Nachteile. Und allein die Zahl zeigt, dass kein Modell dabei ist, das flächendeckend von der Lebensmittelwirtschaft akzeptiert werden kann.
Eine Vergleichbarkeit der Produkte ist für Kunden daher nicht gegeben. Und auch ein Blick nach Großbritannien, nach Frankreich oder auch in unser Land macht deutlich, dass weder die Lebensmittelampel noch der Nutri-Score mehrheitlich Unterstützung finden. Wir haben von Beginn an deutlich gemacht, dass wir das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Etablierung eines vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystem unterstützen, um den Verbrauchern eine zusätzliche Orientierung zu bieten. Deshalb haben wir nun ein eigenes Modell vorgelegt, das visuell arbeitet, dem Verbraucher die Wahl erleichtert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt – und vor allem von den BLL-Mitgliedern mitgetragen wird“.
Die Kriterien des Wirtschaftsmodells sind:
1. Die freiwillige vereinfachte Darstellung muss einen Mehrwert zu der ohnehin verpflichtenden Nährwerttabelle liefern. Sie sollte also auf einen Blick die Bedeutung und den Beitrag des Lebensmittels zur täglichen Ernährung darstellen. 2. Das Modell soll das Lebensmittel aber nicht bewerten. Eine subjektive Bewertung, beispielsweise durch die Verwendung von Ampelfarben, die den Verbrauchern eine Empfehlung suggerieren, lehnt der BLL angesichts unterschiedlicher Ernährungsgewohnheiten und -vorlieben ab. Ein ausgeglichenes Nährwertprofil eines jedes einzelnen Lebensmittels ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht zudem schwer möglich und auch nicht notwendig, da im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung durchaus Lebensmittel mit unterschiedlichem Nährwertprofil kombiniert werden können. Eine Ausgewogenheit erreicht man am besten durch eine abwechslungsreiche Ernährung, d. h. nicht nur Müsli, sondern auch Brot, nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch, nicht nur Käse, sondern auch Wurst. 3. Das Modell soll gemäß der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag eine vereinfachte Darstellung des Verhältnisses der enthaltenen Nährstoffe zu den jeweiligen Referenzmengen bieten. Die Referenzmengen sind die Mengen eines Nährstoffs, die ein Erwachsener im Durchschnitt täglich zu sich nehmen sollte. Sie sind mit der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) europaweit einheitlich festgelegt worden. 4. Das Modell muss mit den Vorgaben der LMIV konform sein. Und nach europäischem Recht dürfen auf der Schauseite des Produkts nur die Angaben für Energie/Brennwert, Fett, Gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz stehen. 5. Die Bezugsgröße des Modells soll dabei wie im Rahmen der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung grundsätzlich 100g/ml sein - ein Portionsbezug sollte bei Portionspackungen zum Einzelverzehr mit einer Füllmenge unter 100g/ml aber ebenfalls möglich sein.
Stephan Nießner ergänzt: „Alle Unternehmen eint die Meinung, dass die Diskussion und das Bemühen um einen einheitlichen europäischen Ansatz weiter fortgesetzt werden sollte, denn unterschiedliche Kennzeichnungssysteme schaffen einen zersplitterten Binnenmarkt. Das ist das, was sich die Lebensmittelwirtschaft am allerwenigsten leisten kann.“