Was mit den eigenen Organen nach dem Tod passiert, lässt sich künftig auch online festhalten. Auf www.organspende-register.de können Erklärungen zur Organspende abgegeben werden – am einfachsten geht es mit dem Smartphone oder Tablet. Nötig sind: die installierte Ausweis-App, der Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) und der zugehörigen PIN, die Krankenversichertennummer sowie E-Mail-Adresse. Das berichtet das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.
Digital und auf Papier: Auf gleiche Angaben achten
Genauso wie im Ausweis müssen Organspender im Online-Register ihren Namen und Adresse sowie ihren Willen für oder gegen die Entnahme von Organen und Geweben nach ihrem Tod angeben. Wie im Ausweis können sie auch nur bestimmte Organe und Gewebe ein- oder ausschließen. Alternativ dazu können sie eine Person bestimmen, die über Ja oder Nein entscheidet.
Wichtig: Die jeweiligen Aussagen im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung und im Online-Register sollten sich nicht widersprechen. In der Übergangsphase ist es außerdem wichtig, weiterhin einen Organspendeausweis in Papierform bei sich zu haben. Denn erst ab dem 1. Juli rufen die Krankenhäuser das Organspende-Register regelhaft ab. Ab Januar 2025 sollen auch alle Einrichtungen, die Gewebe entnehmen, Zugang zum Abrufportal haben.