Immer mehr Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit. Für mehr als ein Drittel aller Medikamentenpackungen mit Festbetrag müssen Patienten keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Bei knapp zwei Dritteln aller Arzneimittel unter Rabattvertrag gilt ebenfalls eine Befreiung oder Ermäßigung, die allerdings von der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Dies berechnete die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Juli 2008 lagen die Vergleichswerte deutlich unter den aktuellen Prozentsätzen. Im Kalenderjahr 2008 haben die Apotheken fast 1,7 Mrd. Euro Zuzahlungen für die Kassen eingesammelt.

Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel für die Versicherten aller Krankenkassen, sofern ihr Preis um mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Dies trifft derzeit für 36,1 Prozent aller Festbetragspackungen zu. Vor zwölf Monaten waren es nur 31,3 Prozent. Sofern eine Kasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller abgeschlossen hat, kann sie ihre Versicherten zu 100 oder 50 Prozent von der Zuzahlung befreien. Diese Art der Befreiung oder Ermäßigung trifft für 59,5 Prozent aller Rabattarzneimittel zu. Vor einem Jahr waren es nur 44,5 Prozent gewesen. Alle Angaben beziehen sich auf die Zahl der Pharmazentralnummern (PZN) und sind nicht gewichtet mit der Menge der tatsächlich abgegebenen Packungen.

In Deutschland sind alle 21.600 öffentlichen Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Eine Liste der für alle Patienten zuzahlungsbefreiten Arzneimittel steht unter www.aponet.de.

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