Kindermedizin: Falsche Einnahme gefährdet Gesundheit
Schlagwörter:Arzneimittel, kinder, krank, medikamente Gesundheit 12 März, 2010
Wenn Kinder krank sind, ist die Geduld der Eltern gefragt: Denn viele Kleinkinder ekeln sich vor Geruch und Geschmack von Medikamenten, spucken sie aus oder verweigern sie. Nicht selten müssen Eltern tricksen, indem sie Arzneimittel unter die Mahlzeit mischen oder in das Fläschchen zu Tee und Fruchtsaft geben. Aber nicht immer dürfen Tropfen verdünnt, Tabletten zerkleinert und zu Mahlzeiten und Flüssigkeiten hinzugefügt werden.
„Die Kombination mit bestimmten Nahrungsmitteln kann die Wirkung der Medikamente herabsetzen oder aber verstärken“, sagt Dr. Richard Klämbt, Präsident der Apothekerkammer Bremen. Um gefährliche Wechsel- oder Nebenwirkungen zu vermeiden, sollten Eltern sich immer bei dem Kinderarzt oder in der Apotheke nach der genauen Form der Darreichung erkundigen.
Doch nicht nur das Mischen mit anderen Substanzen, sondern auch eine unregelmäßige Einnahme könne die Wirkungsweise von Medikamenten beeinflussen. Werde beispielsweise ein Antibiotikum nicht regelmäßig und vollständig eingenommen, könne sich der Krankheitszustand des Kindes erheblich verschlechtern. Klämbt: „Bakterien breiten sich dann vermehrt aus und führen nicht selten zu Resistenzen gegen das Antibiotikum selbst.“ Um den Wirkstoffkonzentration im Blut aufrecht zu erhalten, sollten Kinder ihre Medikamente immer zur gleichen Uhrzeit erhalten.
Kleine Hilfsmittel können Einnahme erleichtern
Dürfen Arzneimittel nicht verdünnt werden, können Eltern auch auf andere Hilfsmittel zurückgreifen: Vor allem die Beschaffenheit von Medikamenten selbst sei in den meisten Fällen eine große Hürde. „Kinder müssen keine Tabletten oder Kapseln einnehmen – viele Wirkstoffe gibt es auch als Saft, Tropfen, Zäpfchen oder lösliches Pulver, was wiederum die Einnahme erleichtert“, so Klämbt. Welche Wirkstoffe in welcher Form erhältlich seien, könne in allen Apotheken erfragt werden.
Mit Einmalspritzen ohne Nadeln könnten Arzneisäfte leichter in den Mund gelangen und geschluckt werden. Für Babys gäbe es außerdem einen Medikamentenschnuller, der Arzneimittel je nach Wirkungsort langsam oder schnell in den Mund abgebe. Bei Erkältungskrankheiten sei auch ein Inhalationssauger zu empfehlen, durch den Kinder ätherische Öle einatmeten. „Allerdings sollte nicht mit Pfefferminz- und Eukalyptusöl inhaliert werden, da beide Substanzen bei kleinen Kindern Krampfanfälle im Kehlkopf auslösen und zu einem Atemstillstand führen können“, warnt Klämbt.
Selbstmedikation kann dauerhaft schädigen
Dauerten die Beschwerden des Kindes mehr als zwei bis drei Tage an, sollte ein Arzt aufgesucht werden. In keinem Falle sollten die Eltern aber auf vorhandene oder rezeptfreie Arzneimittel zurückgreifen. „Jeder Wirkstoff ist auf Beschwerden, Gewicht und Alter des Kindes abzustimmen – das können nur Ärzte, nicht aber Laien“, sagt Klämbt. Nicht in jedem Alter verarbeiteten Leber und Niere bestimmte Wirkstoffe gleichermaßen. Einige Arzneimittel könnten sogar das Knochenwachstum verzögern oder schädigen.
Zahlreiche Arzneistoffe seien bei bestimmten Altersgruppen gesundheitsschädigend und deshalb verboten. „Um die Gesundheit des Kindes nicht auf‘s Spiel zu setzen, sollten Medikamente immer nur in Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden“, so Klämbt. Vorsicht sei auch bei der Aufbewahrung geboten: „Kinder sind neugierig und probieren gerne aus – schnell landet da eine liegengelassene Tablette im Mund“, warnt der Kammerpräsident weiter. Eltern sollten Medikamente deshalb in einem abgeschlossenen Arzneimittelschrank aufbewahren.
Was für die Eltern gilt, gilt auch für die Apotheker: „Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Medikamenten an Kinder nur unter großem Vorbehalt, da immer die Gefahr eines Missbrauchs besteht“, sagt Klämbt. Apotheker seien dazu angehalten, idealerweise keine Medikamente an Kinder herauszugeben und telefonische Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zu halten. Klämbt: „Wird ein Kind zum Abholen eines Medikamentes geschickt, sollte es am besten eine schriftliche Genehmigung der Eltern mit sich führen.“
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