Seit der Gesundheitsreform im Januar 2004 dürfen so gut wie keine rezeptfreien Arzneimittel mehr auf Kassenrezept verschrieben werden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies, dass sie den größten Teil dieser Medikamente nun leider selbst bezahlen müssen. Darunter fallen auch fast alle pflanzlichen Präparate.

Weil die gesetzlichen Krankenkassen rezeptfreie Arzneimittel in der Regel nicht mehr erstatten und Ärztinnen und Ärzte diese daher auch nicht mehr auf „Rezept zu Lasten der Kassen“ verordnen dürfen (obwohl sie dies häufig gerne für Ihre Patientinnen und Patienten tun würden) halten immer mehr Versicherte diese Arzneimittel für nicht so wirksam oder sogar unwichtig.

Was jedoch nur die wenigsten wissen: Die Herausnahme aus der Kassenerstattung hat ausschließlich aus Kostengründen – zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen – stattgefunden und nicht aufgrund einer mangelnden Wirksamkeit.

Im Gegenteil: Rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel sind vielfach nicht weniger wirksam als die verschreibungspflichtigen. Sie sind nur deshalb rezeptfrei, weil der Gesetzgeber sie als gut verträglich und daher entsprechend sicher bewertet hat.

Große Teile der deutschen Ärztinnen und Ärzte sind aus diesen Gründen nach wie vor überzeugt vom therapeutischen Nutzen rezeptfreier Arzneimittel und können diese auch weiterhin verordnen – und zwar auf Privatrezept bzw. dem eigens dafür geschaffenen „Grünen Rezept“.
Patienten müssen die Kosten hierfür zwar – wie bereits erwähnt – bis auf wenige Ausnahmen selbst tragen. Der behandelnde Arzt dokumentiert aber mittels des Grünen Rezeptes seine fachlich kompetente arzneiliche Empfehlung.

Das „Grüne Rezept“ – Für die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel

Das Grüne Rezept ist ein dem bekannten rosaroten Kassenrezept nachempfundenes Privatrezept und dient ausschließlich der Verordnung rezeptfreier Arzneimittel.

Seit Januar 2009 findet dieses verstärkt in immer mehr Hausarztpraxen Verwendung. Aber auch Fachärzte nutzen das Grüne Rezept zunehmend, wenn es darum gehen soll, im jeweiligen Krankheitsfall rezeptfreie Arzneimittel zur medizinisch sinnvollen Therapie verordnen bzw. empfehlen zu können.

Aktuelle Aufklärungskampagne – Information für Patienten

Wer mehr über dieses Thema wissen möchte, kann das Patienten-Informationsblatt „Was Sie über die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel wissen sollten“ kostenlos abrufen:
Deutsche Gesundheitshilfe – Patienten-Service, Postfach 940303, 60461 Frankfurt am Main. Bitte einen mit EUR 0,60 frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag DIN A5 beilegen (bitte mit dem Zusatz „Büchersendung“ oberhalb der Anschrift kennzeichnen).

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