Spenden oder nicht spenden? Viele Menschen haben sich zu ihren Lebzeiten nicht zur Organspende geäußert – ein neues Gesetz soll die Entscheidung dafür oder dagegen seit 1. März erleichtern. Das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ sieht unter anderem vor, dass ein Online-Register eingerichtet wird. Dort kann jeder selbst eintragen, was mit seinen Organen bei einem plötzlichen Hirntod geschehen soll – das müssen sonst die Angehörigen tun. „Diese Situation ist nicht leicht. Ich muss oft lange und intensive Gespräche führen, damit wir gemeinsam erarbeiten, was wohl der Wille des Verstorbenen war. Und das in einer Phase, in der eigentlich die Trauerarbeit beginnt“, sagt Anne-Bärbel Blaes-Eise, die seit mehr als 20 Jahren Organspenden für die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert.
Die Angehörigen von der Entscheidung befreien
Derzeit nimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Einrichtung des Registers vor. Bei jedem der rund 1300 Krankenhäuser, in denen Ärztinnen und Ärzte Organe wie Nieren, Leber, Herzen, Lungen, Bauchspeicheldrüsen oder Dünndärme entnehmen dürfen, müssen dafür die Voraussetzungen geschaffen werden. Mit einem Eintrag ins neue Register kann man sicher sein, dass der eigene Wille berücksichtigt wird. Denn im Fall des Hirntods – und nur dann – können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den hinterlegten Willen abfragen. Das entlastet auch die Angehörigen.
Mehr Informationen rund um die Organspende
Vielen Menschen fehlt es bei der Organspende bisher an Informationen. Eine weitere Neuerung, die das Gesetz mit sich bringt, soll das ändern. Künftig sollen die Beratungsmöglichkeiten zu einer möglichen Organspende intensiviert werden. So sollen Mitarbeitende von Behörden jedem Bürger künftig Informationsmaterialien aushändigen – insbesondere in den Ämtern, die für die Ausstellung des Personalausweises zuständig sind. Auch in Erste-Hilfe-Kursen für Führerschein-Anwärter soll die Organspende zukünftig thematisiert werden. Und Hausärztinnen und Hausärzte sollen vergütet werden, wenn sie ihre Patientinnen und Patienten zum Thema beraten.