Im internationalen Ranking nimmt Deutschland keinen Spitzenplatz bei den Gesundheitsausgaben je Einwohner ein. Dennoch sollte das System zukunftssicher gemacht werden. Denn die Ansprüche der Patienten und damit der Druck auf die Ausgaben werden steigen. Verteilungskonflikte werden die Folge sein.

Welchen Beitrag eine stärkere Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen leisten kann, den Herausforderungen wachsender Ansprüche bei begrenzten Finanzmitteln zukünftig zu begegnen, zeigt ein heute vorgelegter Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen auf. Daran beteiligt waren die Gesundheitsexperten Prof. Dr. Dr. h. c. Bert Rürup, das IGES Institut, Prof. Dr. Eberhard Wille und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW/DIW econ).

Die Forschergruppe attestiert den jüngsten Gesundheitsreformen den richtigen Ansatz: den Krankenkassen Anreize zu setzen, ihre Angebote stärker und in effizienter Weise auf Patienten auszurichten und hierfür gleichzeitig mehr Möglichkeiten für selektive Verträge und mehr Leistungswettbewerb zu schaffen.

„Eine Reform des Systems ist kein Ersatz dafür, Effizienzpotenziale bei den Ausgaben und der Organisation durch Wettbewerb zu heben. Aus diesem Grunde sind wettbewerbsstimulierende Reformen das Gebot der Stunde“, betont Prof. Rürup, ehemals Vorsitzender des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Die Forscher geben in ihrem Gutachten eine Vielzahl von Empfehlungen. Die größten Effizienzpotenziale sehen sie im Bereich der Krankenhäuser. Gut organisierte und wirtschaftlich effizient arbeitende Krankenhäuser sollten die Möglichkeit haben, über Preisnachlässe Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Ebenso sollte eine nachweislich überdurchschnittliche Qualität mit Honoraraufschlägen honoriert werden können. Gegenwärtig gelten für jede Klinik einheitliche Fallpauschalen.

Desweiteren sollten die Kliniken sowohl Betriebs- als auch Investitionsausgaben alleine aus der Vergütung der Krankenversicherungen bestreiten.

Sämtliche Finanzmittel einschließlich der heutigen Länderzuschüsse sollten künftig gleichermaßen leistungsorientiert auf die Krankenhäuser verteilt werden, und zwar durch Investitionszuschläge auf die Fallpauschalen.

Die Autoren sprechen sich für eine Stärkung des Vertragswettbewerbs in der Gesundheitsversorgung aus. Dabei sollten unterschiedliche Gruppen von Leistungsanbietern gleiche Möglichkeiten zum Vertragsabschluss mit Krankenkassen haben. Zur Förderung integrierter Versorgungsstrukturen empfehlen die Experten, sektorübergreifende Qualitätsstandards zu schaffen und sektorübergreifende Formen der Leistungsvergütung verstärkt einzusetzen.

Ferner setzen die Wissenschaftler auf die effizienzsteigernde Wirkung des Wettbewerbsrechts. Das Kartellverbot sollte sowohl auf der Versicherungsseite als auch bei allen direkten Leistungsanbietern im Bereich der Selektivverträge Anwendung finden.

Der eingeschlagene Weg einer stärkeren Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen in der GKV ist ordnungspolitisch richtig. Um die Risiken für den öffentlichen Haushalt zu begrenzen, sollte es für Steuerzuschüsse klar definierte Zweckbindungen geben.

Prof. Rürup: „Der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds darf sich nicht zum fiskalischen Lückenfüller des GKV-Systems entwickeln.“ Die Teilung von Finanzierungslasten zwischen Bund und Ländern sollte neu gestaltet werden.

Der Forschungsbericht steht zum Download zur Verfügung unter: www.iges.de

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