Das Bundesgesundheitsministerium erklärt zu Meldungen über den Krankenstand:  In den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 lag der Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich bei 3,24 Prozent.

Anders als berichtet gibt der dem BMG gemeldete Krankenstand nur an, wie viele GKV-Mitglieder mit Krankengeldanspruch zu einem bestimmten Stichtag (1. eines Monats) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt haben. Ob zu diesem Zeitpunkt noch Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber galt oder schon Krankengeld von der Krankenkasse bezogen wur-de, spielt keine Rolle. Ursachen-Forschung lässt sich mit diesen Zahlen nicht betreiben. Schlüsse auf eine Differenz zur Sollarbeitszeit oder auf die Zahl der Fehl-Arbeitstage pro Jahr lassen sich nicht ziehen.

Der Krankenstand wird monatlich von den gesetzlichen Krankenkassen an das Bundesministerium für Gesundheit gemeldet. Im März eines jeden Jahres wird der durchschnittliche Krankenstand für das Vorjahr vom Bundesministerium für Gesundheit publiziert.

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